Stempla – Bedingungen für Betriebe
Stand: Oktober 2026
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Stempla durch Unternehmen. Mit Stempla betreibst du ein digitales Treueprogramm für deine Gäste. Wie der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
Was im Angebot steht, geht diesen Bedingungen vor. Das gilt vor allem für individuelle Vereinbarungen wie Testende, Fixpreis oder Sonderkonditionen. Diese Bedingungen regeln alles, was dort nicht steht.
1. Anbieter
1.1 Raphael Gerhard Bogner (Geschäftsbezeichnung: MaYE Media)
Kramlweg 7
5252 Aspach, Österreich
E-Mail: support@stempla.at
1.2 Die vollständigen Angaben findest du im Impressum.
2. Begriffe
- Anbieter ist Raphael Gerhard Bogner (MaYE Media). Stempla ist sein Produkt.
- Betrieb („du“) ist das Unternehmen, das den Vertrag schließt, mit seinem Stempla-Konto. Mehrere Stempla-Konten desselben Unternehmens gelten als getrennte Betriebe.
- Standort ist jedes Lokal, jede Filiale oder Verkaufsstelle im Stempla-Konto des Betriebs.
- Gast ist eine Person, die Stempla mit eigenem Gastkonto nutzt und bei deinem Betrieb Stempel sammelt.
- Besuchsstempel ist ein Stempel, den dein Team einem Gast vor Ort per QR-Scan vergibt.
- Besuchstag beginnt um 6 Uhr früh und endet um 6 Uhr des Folgetags, nach österreichischer Zeit. Eine Nacht in Bar oder Club ist so ein Besuchstag.
- Textform heißt lesbar auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail.
3. Geltungsbereich und Vorrang
3.1 Diese Bedingungen gelten für Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, deren Betrieb bereits geführt wird. Mit der Annahme eines Angebots bestätigst du das. Verbraucher können Stempla nicht als Betrieb nutzen.
3.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Betriebs werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt nicht, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich zustimmt.
3.3 Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge:
- individuelle Vereinbarungen im Angebot und Zusagen des Anbieters in Textform,
- der übrige Inhalt des Angebots,
- diese Bedingungen.
3.4 Umfasst ein Angebot auch andere Leistungen von MaYE Media, etwa eine Website, gelten für diese Leistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MaYE Media. Für Stempla gelten ausschließlich diese Bedingungen.
3.5 Für ein persönliches Gastkonto, das du privat nutzt, gelten die Nutzungsbedingungen. Für die Betriebsfunktionen gelten nur diese Bedingungen.
4. Leistungen
4.1 Der Anbieter stellt dir die Betriebsfunktionen der Stempla-App bereit. Dazu gehören digitale Stempelkarten, Stempeln und Einlösen per QR-Scan, Team-Zugänge, Statistiken und Push-Nachrichten an deine Gäste. Alle Funktionen sind inklusive. Es gibt keine Tarifstufen.
4.2 Der Anbieter entwickelt Stempla weiter und darf Funktionen ändern. Der Kern bleibt erhalten: digitale Stempelkarten, Stempeln und Einlösen. Fällt eine andere wesentliche Funktion weg, kündigt der Anbieter das mindestens 1 Monat vorher an. Du kannst dann zum Wegfall kündigen.
4.3 Zur Einrichtung gehören ein Theken-QR-Aufsteller und ein Kickoff-Termin. In Oberösterreich und Salzburg richtet der Anbieter Stempla persönlich vor Ort ein. Außerhalb davon schickt er den Aufsteller per Post und führt den Kickoff-Termin telefonisch. Der Aufsteller gehört dir.
4.4 Weiteres Druckmaterial erstellt der Anbieter auf Anfrage und nach vorheriger Preisvereinbarung.
4.5 Du bist Veranstalter deines Treue- und Prämienprogramms. Du legst Prämien und Bedingungen selbst fest. Gegenüber deinen Gästen bist du für deren Erfüllung verantwortlich.
5. Eintrag in „Betriebe entdecken“
5.1 Nach Abschluss der Einrichtung erscheint dein Betrieb in „Betriebe entdecken“ der App und auf stempla.at.
5.2 Gezeigt werden, soweit hinterlegt: Name, Logo, Titelbild, Branche und „Über uns“. Je Standort kommen Adresse mit Kartenposition, Telefon, Website, Öffnungszeiten, Feiertagsregel und Schließtage dazu. Außerdem zeigt der Eintrag die aktiven Stempelkarten mit Name, Prämie, Stempelanzahl, Stempel-Regel, Bedingungen und Gestaltung.
5.3 Du kannst der Veröffentlichung jederzeit per E-Mail an support@stempla.at widersprechen. Der Anbieter entfernt den Eintrag dann binnen 5 Werktagen.
6. Testphase
6.1 Neue Betriebe testen Stempla 3 Monate kostenlos, mit allen Funktionen. Die Testphase beginnt mit der Freischaltung durch den Anbieter. Sie endet immer am letzten Tag eines Monats: Beginnt sie nicht am Ersten, verlängert sie sich bis zum Ende des dritten vollen Monats. Beispiel: Start am 12. November, Testende am letzten Tag im Februar.
6.2 Mit der Freischaltung gelten diese Bedingungen. Die Abschnitte „Preise“ bis „Abrechnung und Zahlung“ gelten erst ab Beginn des kostenpflichtigen Vertrags.
6.3 Beginn und Ende der Testphase stehen im Angebot oder in der Bestätigung des Anbieters.
6.4 Während der Testphase kannst du jederzeit kostenlos kündigen. Eine E-Mail an support@stempla.at genügt. Die Kündigung wirkt zum Testende, auf Wunsch sofort. Es entstehen keine Kosten.
6.5 Mit angenommenem Angebot: Nach der Testphase geht dein Betrieb automatisch in den kostenpflichtigen Vertrag über. Das gilt nicht, wenn deine Kündigung bis zum letzten Tag der Testphase um 24 Uhr beim Anbieter eingeht.
6.6 Ohne angenommenes Angebot: Die Testphase endet von selbst. Es ist keine Kündigung nötig, und es entstehen keine Kosten. Dein Konto wird dann inaktiv (siehe „Ende des Tests oder Vertrags und Daten“).
6.7 Etwa einen Monat vor Ende der Testphase meldet sich der Anbieter bei dir. Er klärt mit dir, ob und wie du weitermachen möchtest.
7. Vertragsschluss
7.1 Der Anbieter schickt dir ein Angebot über das Kundenportal von MaYE Media.
7.2 Den kostenpflichtigen Vertrag schließt du, indem du im Kundenportal diese Bedingungen bestätigst und das Angebot per Klick verbindlich annimmst. Danach erhältst du eine Bestätigung per E-Mail mit dem Angebot und diesen Bedingungen.
7.3 Wer das Angebot annimmt, bestätigt, dass er den Betrieb vertreten darf.
7.4 Maßgeblich ist die Fassung dieser Bedingungen, die bei der Annahme veröffentlicht war.
7.5 Nimmst du ein Angebot erst nach Ende der Testphase an, beginnt der kostenpflichtige Vertrag am Ersten des Monats nach der Annahme. Ein im Angebot genanntes späteres Datum geht vor.
8. Preise
8.1 Du zahlst nur für Stammgäste, also für Gäste, die wiederkommen. Es gelten folgende Preise, jeweils netto zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 20 %):
- 0,50 € je Stammgast und Monat,
- Mindestbetrag 9 € je Betrieb und Monat,
- Höchstbetrag (Deckel) 49 € im Monat für den ersten Standort,
- Deckel +25 € für jeden weiteren aktiven Standort (siehe „Standorte und Deckel“).
8.2 Der Monatsbetrag ist die Zahl der Stammgäste mal 0,50 €. Liegt er unter dem Mindestbetrag, zahlst du den Mindestbetrag. Liegt er über dem Deckel, zahlst du den Deckel.
8.3 Der Mindestbetrag fällt auch in Monaten ohne Stammgäste an, etwa in Schließ- oder Saisonpausen.
8.4 Es gibt keine Einrichtungsgebühr, keinen Umsatzanteil und keine Gebühr pro Stempel.
8.5 Der kostenpflichtige Vertrag beginnt immer am Ersten eines Monats. Es gibt deshalb keine angebrochenen Monate.
8.6 Für Unternehmen in anderen EU-Staaten gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
9. Wer als Stammgast zählt
9.1 Ein Gast zählt in einem Monat als Stammgast, wenn er in diesem Monat einen Besuchsstempel bei deinem Betrieb bekommen hat und schon an einem anderen Besuchstag einen Besuchsstempel bei deinem Betrieb bekommen hat.
9.2 Der erste Besuchstag macht noch niemanden zum Stammgast. Ab dem zweiten Besuchstag zählt der Gast. Mehrere Stempel am selben Besuchstag zählen wie ein Besuch.
9.3 Beispiel: Ein Gast kommt am 3. und am 20. November. Am 3. ist er Erstbesucher, ab dem 20. Stammgast; er zählt im November. Kommt er im Dezember wieder, zählt er auch im Dezember.
9.4 Der frühere Besuchstag darf beliebig lange zurückliegen. Er kann auch in der Testphase oder vor Vertragsbeginn liegen.
9.5 Jeder Gast zählt höchstens einmal pro Betrieb und Monat. Das gilt unabhängig davon, wie oft er kommt und an welchem Standort er gestempelt wird.
9.6 Nur Besuchsstempel zählen. Nicht zählen Willkommens-Stempel, die ein Gast ohne Scan durch dein Team erhält, Geburtstags- und Geschenkstempel, übertragene Papierstempel, Korrekturen und stornierte Stempel.
10. Standorte und Deckel
10.1 Jeder weitere aktive Standort erhöht den Deckel um 25 €. Beispiele: zwei Standorte 74 €, drei Standorte 99 €.
10.2 Ein Standort ist aktiv, sobald er im Stempla-Konto freigeschaltet ist. Vor der Freischaltung bestätigst du den höheren Deckel: in der App durch eine berechtigte Person deines Betriebs oder in Textform. Diese Bestätigung gilt als Vertragsänderung. Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail.
10.3 Ein neuer Standort erhöht den Deckel für den ganzen Monat, in dem er aktiv wird. Das gilt auch, wenn du einen deaktivierten Standort wieder aktivierst.
10.4 Deaktivierst du einen Standort, sinkt der Deckel ab dem Folgemonat. Im laufenden Monat zählt der Standort noch mit.
10.5 Der Mindestbetrag bleibt bei 9 €, unabhängig von der Zahl der Standorte.
10.6 Rechenbeispiel für einen Betrieb mit drei aktiven Standorten (Deckel 49 € + 25 € + 25 € = 99 €):
- 10 Stammgäste: 10 × 0,50 € = 5 €. Du zahlst den Mindestbetrag von 9 €.
- 60 Stammgäste: 60 × 0,50 € = 30 €.
- 250 Stammgäste: 250 × 0,50 € = 125 €. Du zahlst den Deckel von 99 €.
10.7 Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
11. Abrechnung und Zahlung
11.1 Der Anbieter rechnet monatlich im Nachhinein ab. Am 1. jedes Monats zählt er die Stammgäste des Vormonats. Daraus ergibt sich der Rechnungsbetrag nach „Preise“.
11.2 Grundlage der Rechnung sind die Stempel-Aufzeichnungen in Stempla. In der App siehst du die laufende Zahl der Stammgäste. Auf Wunsch erhältst du eine Aufstellung je Tag und Standort mit pseudonymisierten Gast-Kennungen.
11.3 Die Rechnung kommt bis zum 3. des Monats per E-Mail. Einwände gegen eine Rechnung richtest du binnen 30 Tagen nach Zugang begründet an support@stempla.at. Danach gilt die Rechnung als anerkannt; der Nachweis eines Fehlers bleibt dir offen.
11.4 Standard ist die SEPA-Lastschrift (SEPA-Basislastschrift). Du erteilst dafür einmalig ein Lastschriftmandat. Der Anbieter zieht den Rechnungsbetrag am 15. des Monats ein, frühestens aber 5 Kalendertage nach Zugang der Rechnung. Ist dieser Tag kein Bankarbeitstag, zieht er am nächsten Bankarbeitstag ein. Die Rechnung gilt als Vorabankündigung des Einzugs.
11.5 Auf Wunsch zahlst du per Überweisung. Die Zahlungsart wählst du im Angebot; ändern kannst du sie per E-Mail. Bei Überweisung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
11.6 Gibt deine Bank eine Lastschrift zurück und hattest du dafür gegenüber dem Anbieter keinen berechtigten Grund, ersetzt du die Gebühren der Banken und des Zahlungsdienstleisters. Nach zwei solchen Rücklastschriften darf der Anbieter auf Überweisung umstellen.
11.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB) und die Pauschale nach § 458 UGB. Nach Mahnung und weiteren 14 Tagen darf der Anbieter Push-Nachrichten und das Anlegen neuer Stempelkarten sperren. Stempeln und Einlösen für deine Gäste bleiben möglich.
11.8 Der Monat, in dem der Vertrag endet, wird im Folgemonat wie gewohnt abgerechnet.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
12.2 Nach der Testphase kannst du mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Beispiel: Kündigst du im Oktober, endet der Vertrag am 30. November.
12.3 Der Anbieter kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.
12.4 Kündigungen erfolgen in Textform. Eine E-Mail an support@stempla.at genügt. Löschst du dein Betriebskonto in der App, gilt das als Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
12.5 Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn du trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug bleibst oder Stempla missbräuchlich nutzt. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch darf der Anbieter einzelne Zugänge oder Funktionen vorübergehend sperren.
13. Ende des Tests oder Vertrags und Daten
13.1 Endet die Testphase ohne Fortsetzung oder endet der Vertrag, wird dein Betriebskonto inaktiv. Stempeln und Push-Nachrichten sind dann nicht mehr möglich. Gäste sehen deine Stempelkarten mit dem Hinweis „Nicht mehr aktiv“.
13.2 Informiere deine Gäste vor dem Ende über offene Prämien. Für die Erfüllung offener Prämien bleibst du verantwortlich.
13.3 Bis 30 Tage nach Vertragsende kannst du einen kostenlosen Export deiner Betriebsdaten anfordern: Stempelkarten, Standorte, Einstellungen und den Stempelverlauf mit pseudonymisierten Gast-Kennungen.
13.4 Steigst du innerhalb von 6 Monaten wieder ein, bleiben Karten, Stempel und Einstellungen erhalten.
13.5 Danach löscht der Anbieter die Daten deines Betriebs samt Stempelkarten, Stempeln und Prämien. Rechnungsdaten bewahrt er auf, solange es gesetzlich vorgeschrieben ist (in Österreich in der Regel 7 Jahre).
13.6 Die Gastkonten bleiben bestehen, weil sie auf einem eigenen Vertrag zwischen Anbieter und Gast beruhen.
14. Pflichten des Betriebs
14.1 Du machst bei der Einrichtung und im Profil wahre Angaben und hältst sie aktuell.
14.2 Du verwaltest die Zugänge deiner Mitarbeitenden. Du bist für deren Nutzung verantwortlich.
14.3 Du stempelst nur für echte Besuche und Käufe. Du legst keine Gäste oder Stempel zum Schein an.
14.4 Du nutzt Push-Nachrichten nur für Informationen rund um deinen Betrieb. Dabei hältst du geltendes Recht ein.
14.5 Für die Theke brauchst du ein Gerät mit Internetverbindung und der jeweils aktuellen App-Version. Ältere App-Versionen kann der Anbieter nach Ankündigung sperren.
14.6 Du räumst dem Anbieter für die Vertragsdauer und 6 Monate danach das einfache, unentgeltliche Recht ein, deine Marken, Logos, Bilder und Texte für Stempla, den Eintrag in „Betriebe entdecken“ und Druckmaterial zu nutzen. Du sicherst zu, dass du diese Rechte hast.
14.7 Der Anbieter darf dich mit Name und Logo als Referenz nennen. Du kannst dem jederzeit per E-Mail widersprechen.
14.8 Du stellst den Anbieter von Ansprüchen deiner Gäste aus deinem Prämienprogramm frei, ebenso von Ansprüchen Dritter aus deinen Inhalten und Push-Nachrichten.
15. Datenschutz
15.1 Die Konten deiner Gäste führt der Anbieter. Für die Daten der Gastkonten ist der Anbieter Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Das betrifft insbesondere Registrierung, Stempel, Prämien und Push-Nachrichten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
15.2 Auch die Daten deines Betriebskontos und der Zugänge deiner Mitarbeitenden verarbeitet der Anbieter nach seiner Datenschutzerklärung. Du informierst deine Mitarbeitenden darüber.
15.3 In der App siehst du Daten deiner Gäste, soweit die App sie dir zeigt („Gastdaten“). Für die Gastdaten gilt:
- Du nutzt sie nur für dein Treueprogramm mit Stempla.
- Du gibst sie nicht an Dritte weiter und verknüpfst sie nicht mit eigenen Systemen.
- Du verpflichtest deine Mitarbeitenden, die Gastdaten vertraulich zu behandeln.
- Fragt dich ein Gast zu seinen Daten, leitest du die Anfrage unverzüglich an support@stempla.at weiter. Der Anbieter beantwortet sie.
- Erfährst du von einem unbefugten Zugriff auf Gastdaten, meldest du das dem Anbieter binnen 24 Stunden. Umgekehrt informiert dich der Anbieter.
- Nach Vertragsende löschst du Gastdaten, die du außerhalb der App gespeichert hast.
15.4 Der Anbieter verarbeitet keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Betriebs. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist deshalb nicht Teil dieses Vertrags.
15.5 Ist eine weitere datenschutzrechtliche Vereinbarung nötig, stellt der Anbieter sie bereit. Beide Seiten schließen sie dann ab. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben davon unberührt.
16. Verfügbarkeit und Haftung
16.1 Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monat an. Wartungen kündigt er nach Möglichkeit vorher an.
16.2 Fällt Stempla in einem Monat aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, insgesamt mehr als 24 Stunden aus, entfällt für diesen Monat der Mindestbetrag.
16.3 Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
16.4 Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden haftet der Anbieter nicht, soweit gesetzlich zulässig.
16.5 Für Ausfälle durch höhere Gewalt haftet keine Seite.
17. Änderungen der Bedingungen und Preise
17.1 Der Anbieter kann diese Bedingungen und die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa neue Funktionen, gestiegene Kosten oder eine geänderte Rechtslage.
17.2 Er teilt Änderungen mindestens 2 Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Die Mitteilung weist auf dein Kündigungsrecht und auf die Folge deines Schweigens hin.
17.3 Du kannst bis zum Tag vor dem Inkrafttreten kostenlos zu diesem Zeitpunkt kündigen. Kündigst du nicht, gelten die Änderungen ab diesem Zeitpunkt.
17.4 Hat dir der Anbieter in Textform einen Fixpreis bis zu einem bestimmten Datum zugesagt, etwa „bis 31.12.2027“, gilt er bis zu diesem Datum. Der Fixpreis umfasst den Preis je Stammgast, Mindestbetrag, Deckel und die Regeln aus „Wer als Stammgast zählt“.
18. Hilfe und Kontakt
18.1 Anleitungen und Hilfe-Videos findest du unter stempla.at/de/hilfe/.
18.2 Fragen zu Stempla und zu diesen Bedingungen richtest du an support@stempla.at.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 5252 Aspach sachlich zuständige Gericht. Das gilt auch für das Mahnverfahren.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
20.2 Du kannst nur mit Forderungen aufrechnen, die der Anbieter anerkannt hat oder die gerichtlich festgestellt sind. Ansprüche aus diesem Vertrag kannst du nur mit Zustimmung des Anbieters abtreten.
20.3 Der Anbieter darf den Vertrag auf eine Gesellschaft übertragen, die er beherrscht. Er teilt dir das in Textform mit.
20.4 Der Anbieter darf für Stempla Subunternehmer und Dienstleister einsetzen.
20.5 Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich.
20.6 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.